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Disclaimer – Rechtliche Hinweise

Diese Internetseite ist von der Rostra Holdings Pte. Ltd. (die „Bieterin“) zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen in Zusammenhang mit ihrem Pflichtangebot (das „Angebot“) nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) zum Erwerb sämtlicher von der Bieterin nicht unmittelbar gehaltener Aktien an der Decheng Technology AG (die „Zielgesellschaft“) vorgesehen. Um zu diesen Unterlagen und Informationen weitergeleitet zu werden, werden Besucher dieser Seite gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und dies am Ende dieser Hinweise zu bestätigen.

 

Bekanntmachungen auf dieser Internetseite stellen weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft dar. Die Bestimmungen und Bedingungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende Regelungen sind der Angebotsunterlage zu entnehmen. Den Aktionären der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Unterlagen zu lesen.

 

Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland („Deutschland“) unterbreitet, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-AV“). Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Angebots mit der Bieterin zustande kommt, unterliegt ausschließlich deutschem Recht und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.

 

Ein öffentliches Angebot nach einem anderen Recht als dem von Deutschland (insbesondere dem der USA) führt die Bieterin mit dem Angebot nicht durch. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde ausschließlich durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gestattet. Folglich sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Gestattungen der Angebotsunterlage und/oder des Angebots außerhalb Deutschlands beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können also auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach anderen Rechtsordnungen als denen von Deutschland nicht vertrauen.

 

Außerhalb Deutschlands, der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums werden weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen die öffentliche Vermarktung des Angebots betreiben oder anderweitig veranlassen. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot in Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb Deutschlands, der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums kann grundsätzlich auch zur Anwendung von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen von Deutschland, der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums führen. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung und Verbreitung der Angebotsunterlage kann in diesen anderen Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage sowie andere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in anderen Rechtsordnungen veröffentlicht, übermittelt, verteilt oder verbreitet werden, wenn und soweit eine solche Übermittlung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Gestattung oder der Erfüllung weiterer Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht beachtet oder gewährt wurden oder nicht vorliegen.

 

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Übermittlung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage sowie anderer mit dem Angebot in Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb Deutschlands, der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums nicht gestattet.

 

Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen übernehmen die Verantwortung für die Vereinbarkeit einer Veröffentlichung, Übermittlung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage außerhalb Deutschlands, der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums mit den jeweils dort geltenden Rechtsvorschriften.

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